Förderung von landeskundlichen und heimatkundlichen Publikationen und Projekten
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert finanziell Publikationen und Projekte im Bereich der rheinischen Landeskunde und Regionalgeschichte. Mit der Förderung möchte der LVR die vielfältigen Beschäftigungen mit dem materiellen und immateriellen Kulturellen Erbe des Rheinlandes, insbesondere mit den Aspekten Geschichte, Kultur, Literatur, Sprache sowie Alltagskultur und Brauchtum unterstützen. Damit wird das Ziel verfolgt, insbesondere die Erforschung und Vermittlung der vorgenannten Themenstellungen zu fördern und die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.
Bitte beachten Sie: Die formalen Vorgaben für eine Förderung finden sie in den "
Förderrichtlinien des LVR-ILR (PDF-Datei, 373 KB)".
Mit einer Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinien gelesen haben und akzeptieren.
Anträge können fortlaufend per E-Mail gestellt werden.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an: Foerderungen.Landeskunde@lvr.de
Fragen rund um Ihren Antrag
- Wer ist Antragsberechtigt?
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Antragsberechtigt sind ehrenamtlich wie professionell agierende natürliche und juristische Personen, insbesondere Geschichts- und Heimatvereine, Institutionen, Initiativen sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
- Was wird gefördert?
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Fördergegenstand sind landeskundliche und heimatkundliche Publikationen und Projekte – Publikationsformate können analog und digital sein.
Räumlich müssen sich die Vorhaben mit einem Schwerpunkt auf den rheinischen Teil des Landes Nordrhein-Westfalen, d. h. auf das Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Rheinland, beziehen. Darüber hinaus können Arbeiten Berücksichtigung finden, die sich in historischer bzw. vergleichender Perspektive mit der ehemaligen preußischen Rheinprovinz beschäftigen sowie weitere regional vergleichende Vorhaben.
Voraussetzung für eine Förderung ist die fachlich fundierte, möglichst den allgemeinen Grundsätzen wissenschaftlicher Arbeit entsprechende, Erarbeitung der behandelten Themen. Inhaltlich müssen sich die zu fördernden Publikationen und Projekte insbesondere der rheinischen Geschichte, Sprache, Literatur sowie Alltagskultur und Brauchtum widmen.
- Was wird nicht gefördert?
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- reine Bildbände,
- Karten und Wandkarten, Vereinsfestschriften,
- Publikationen in Form von „Führern“ (wie Kunst-, Reise- oder Kulturführer)
- sowie literarische Werke und Anthologien (hier auch Autobiographien)
Bereits abgeschlossene Publikationen und Projekte können nicht gefördert werden. Wird mit der Maßnahme bereits vor Erhalt eines Bescheides begonnen, ist im Vorfeld zwingend ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen.
- Was muss ich wie einreichen? (formale Voraussetzungen)
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Vor Antragsstellung steht die Lektüre der
Förderrichtlinien (PDF-Datei, 373 KB).
Die Antragsstellung sollte am besten digital erfolgen an foerderungen.landeskunde@lvr.de.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Anschreiben mit gültiger Unterschrift
- Exposee mit näheren Informationen über Inhalt, Zielsetzung und Entstehung der Publikation bzw. des Projektes
- Inhaltsverzeichnis
- Vorberechnungsbogen inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
Wünschenswerte Ergänzungen sind detaillierte Angaben zur kalkulierten Kostenseite (Angebote etc.) sowie Probekapitel o.ä. (im Falle einer Publikation).
Die Antragsbearbeitung beginnt nach erhalt der vollständigen Unterlagen.
- Wann muss ich meinen Antrag einreichen?
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Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld Ihrer Antragstellung.
Während des Projektverlaufes können Sie sich ebenso mit Fragen an uns wenden.
Sie erreichen uns per Mail unter: Foerderungen.Landeskunde@lvr.de
Dr. Keywan Klaus Münster
Abteilungsleiter
☎ 0228 9834 – 220
Gabriele Scheibe
Verwaltungsangestellte
☎ 0228 9834 – 229