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Förderung von landeskundlichen und heimatkundlichen Publikationen und Projekten
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert finanziell Publikationen und Projekteim Bereich der rheinischen Landeskunde und Regionalgeschichte. Voraussetzung ist grundsätzlich die wissenschaftliche bzw. fachliche Durcharbeitung der behandelten Themen und eine entsprechende Präsentation der Ergebnisse. Inhaltlich müssen sich die zu fördernden Publikationen und Projekte der rheinischen Geschichte, Sprache (einschließlich Literatur) und Alltagskultur (verstanden im Sinne des Verwaltungsgebietes des LVR) widmen. Vergleichend angelegte Untersuchungen können auch förderungswürdig sein.
Die formalen Vorgaben für eine Förderung finden sie unter dem Menüpunkt Formulare in der hinterlegten Datei "Förderrichtlinien des LVR-ILR". Für die Antragstellung ist der ebenfalls dort hinterlegte "Vorberechnungsbogen" auszufüllen, dem ein Anschreiben zur Erläuterung des Vorhabens und weitere Unterlagen zum Inhalt der geplanten Publikation und zur Kostenseite beigefügt werden sollten.
Hinweis: Bei Drucklegung oder Onlinestellung des geförderten Vorhabens ist das aktuelle "LOGO" des LVR an geeigneter Position (etwa im Impressum) zusammen mit einem Förderhinweis (z.B. „Diese/s Publikation/Projekt wurde durch den Landschaftsverband Rheinland mit einem Zuschuss gefördert“) zu verwenden.
Ausgeschlossen von der Förderung durch den LVR sind reine Bildbände, Vereinsfestschriften, Publikationen in Form von „Führern“ (wie Kunst- oder Kulturführer) sowie literarische Werke und Anthologien.
Für Rückfragen und Antragstellung können Sie sich gerne wenden an:
Gabriele Scheibe
Verwaltungsangestellte
Telefon: +49 (0)228 9834 - 229
E-Mail: Gabriele.Scheibe@lvr.de