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Förderung von Publikationen im Bereich der Landeskunde und Regionalgeschichte des Rheinlandes
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert finanziell Publikationen im Bereich der rheinischen Landeskunde und Regionalgeschichte. Voraussetzung ist grundsätzlich die wissenschaftliche bzw. fachliche Durcharbeitung der behandelten Themen und eine entsprechende Präsentation der Ergebnisse. Inhaltlich müssen sich die zu fördernden Publikationen der rheinischen Geschichte (verstanden im Sinne des Verwaltungsgebietes des LVR) widmen, wobei vergleichend angelegte Untersuchungen evtl. auch förderungswürdig sein können.
Die formalen Vorgaben für eine Förderung finden sich in den hier hinterlegten „ Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (PDF-Datei, 45 KB) des LVR“. Für die Antragstellung sollte der ebenfalls hinterlegte Vorberechnungsbogen (PDF-Datei, 144 KB) ausgefüllt genutzt werden, dem ein Anschreiben zur Erläuterung des Vorhabens und weitere Unterlagen zum Inhalt der geplanten Publikation und zur Kostenseite beigefügt werden sollten.
Hinweis: Bei Drucklegung der vom LVR geförderten Publikationen ist das aktuelle LOGO (JPG-Datei, 269 KB) des LVR im Impressum oder an sonst geeigneter Position zusammen mit dem Förderhinweis (z. B. „Diese Publikation wurde durch den Landschaftsverband Rheinland mit einem Zuschuss gefördert.“) zu verwenden.
Ausgeschlossen von der Förderung durch den LVR sind reine Bildbände, Vereinsfestschriften, Kataloge zu Ausstellungen (o.ä.), Publikationen in Form von „Führern“ (wie Kunst- oder Kulturführer) sowie literarische Werke und Anthologien.
Für Rückfragen und Antragstellung können Sie sich gerne wenden an:
Gabriele Scheibe
Verwaltungsangestellte
Telefon: +49 (0)228 9834 - 229
E-Mail: Gabriele.Scheibe@lvr.de